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Darf ein Mitarbeiter eines Auftragnehmers beim Auftraggeber als Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?

der auf sicherheitsgerechtes Handel hinwirkt und durch Beobachtung der Arbeitsplätze in seinem Wirkungsbereich hilft Unfälle zu vermeiden." "Der Sicherheitsbeauftrate muss in dem ihm zugeteilten Bereich als sachkundiger und erfahrener Mitarbeiter anerkannt sein; andernfalls findet er keine Beachtung. Er soll aufgrund seines Wissens sowie seines betriebsverbundenen und kollegialen Verhaltens das Vertrauen sowohl seiner ...

Stand: 05.12.2014

Dialog: 12433