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Kann der Arbeitgeber das Nachhalten der Untersuchungsfristen an den Betriebsarzt delegieren?

 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG-. Jedoch ist dies, aufgrund der besonderen Stellung im Unternehmen, bei Betriebsärzten nicht möglich. Die Einladung bzw. das Führen einer Kartei für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ist nicht die Aufgabe der Betriebsärzte. Eine Übertragung dieser Pflichten z. B. an die Personalabteilung wäre denkbar. Wird diese Vorsorgedatei durch den Arbeitgeber nicht, nicht richtig ...

Stand: 16.11.2023

Dialog: 18826