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In welchem Verhältnis steht der Betriebsarzt zum § 23a des Infektionsschutzgesetzes?

Zur Beantwortung Ihrer Frage verweisen wir auf die zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmte Stellungnahme zu § 23a Infektionsschutzgesetz (IfSG).Wie Sie der Stellungnahme entnehmen können, ist die Erhebung des Impf- und Serostatus zur Erbringung des Nachweises nach § 23a IfSG keine Aufgabe nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Übernim ...

Stand: 19.08.2020

Dialog: 43251