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Muss der Betriebsarzt bei der Anzeige einer Berufskrankheit die persönlichen Daten der Beschäftigten an den Arbeitgeber weiterleiten oder besteht hier die ärztliche Schweigepflicht?

. Dieses Vertrauen wird durchbrochen, wenn die Ärztin/ der Arzt zur Offenbarung von Patientendaten gegenüber Dritten durch ein Gesetz verpflichtet wird oder ein Gesetz ihr/ ihm dies erlaubt. Die gesetzlichen Übermittlungspflichten und -rechte sind der Patientin/ dem Patienten oft nicht bekannt. Die Ärztin/ der Arzt braucht sie der Patientin/ dem Patienten auch nicht mitzuteilen. Erhalten andere Stellen ...

Stand: 15.08.2025

Dialog: 44152