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Muss der Betriebsarzt bei der Anzeige einer Berufskrankheit die persönlichen Daten der Beschäftigten an den Arbeitgeber weiterleiten oder besteht hier die ärztliche Schweigepflicht?

ist im "Leitfaden für Betriebsärzte zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen" beschrieben.Anhand der oben genannten Informationen gehen wir davon aus, dass die Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber auch bei der Meldung von Berufskrankheiten gilt. Da wir jedoch keine Auskunft zu rechtlichen Fragen geben, sollte eine derartige Anfrage direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe oder an den Landesbeauftragten ...

Stand: 15.08.2025

Dialog: 44152