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Benötigen wir für den Einsatz eines Betriebsarztes, der sich noch in der Weiterbildung befindet, eine Ausnahmegenehmigung nach § 18 ASiG ?

tätig werden, eine Ausnahmegenehmigung nach § 18 ASiG erforderlich oder möglich?AntwortAusnahmeanträge nach § 18 ASiG sind nicht erforderlich. Der nach § 4 ASiG verantwortliche Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass er nur Betriebsärzte (und gemäß § 7 Fachkräfte für Arbeitssicherheit) bestellt, die die notwendige Qualifikation vorweisen. Es dürfen nur Ärzte in Weiterbildung eingesetzt ...

Stand: 29.05.2019

Dialog: 42743