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Muss der Betriebsarzt bei der Anzeige einer Berufskrankheit die persönlichen Daten der Beschäftigten an den Arbeitgeber weiterleiten oder besteht hier die ärztliche Schweigepflicht?

Anzeigepflicht jeder behandelnden Ärztin/jedes behandelnden Arztes oder Zahnärztin/Zahnarztes ist in § 202, SGB VII, festgehalten: "Haben Ärzte oder Zahnärzte den begründeten Verdacht, dass bei Versicherten eine Berufskrankheit besteht, haben sie dies dem Unfallversicherungsträger oder der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle in der für die Anzeige von Berufskrankheiten vorgeschriebenen Form ...

Stand: 15.08.2025

Dialog: 44152