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Benötigen wir für den Einsatz eines Betriebsarztes, der sich noch in der Weiterbildung befindet, eine Ausnahmegenehmigung nach § 18 ASiG ?

In der LASI-Veröffentlichung – LV 64 – „Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" ist hierzu unter der Nummer 2.1.7 folgendes nachzulesen: „Frage zu § 18 ASiG – Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung für Einsatz von Ärzten in WeiterbildungIst in den Fällen, in denen Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin/ Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin eigenständig betriebsärztlich ...

Stand: 29.05.2019

Dialog: 42743