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Muss der Betriebsarzt bei der Anzeige einer Berufskrankheit die persönlichen Daten der Beschäftigten an den Arbeitgeber weiterleiten oder besteht hier die ärztliche Schweigepflicht?

Die ärztliche Schweigepflicht ist sowohl im Strafgesetzbuch (§ 203 StGB) als auch in der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (§ 9 BO) geregelt. Kern der ärztlichen Schweigepflicht ist es, dass die Patientin/ der Patient darauf vertrauen kann, dass ihre/seine Ärztin/ ihr/sein Arzt die ihr/ihm anvertrauten persönlichen, intimen Dinge Dritten nicht weitergibt. Di ...

Stand: 15.08.2025

Dialog: 44152