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Was passiert, wenn der Hausarzt eine gegenteilige Meinung zu der des Betriebsarztes hat?

In § 3 (3) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) heißt es: "Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen." Der Betriebsarzt hat ferner keine vertrauensärztliche Funktion. Sollte ein Arbeitgeber Zweifel an einer ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben, kann er den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalte ...

Stand: 11.12.2018

Dialog: 1160