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Welche Tätigkeitsnachweise sind von einem Betriebsarzt für seine Tätigkeit innerhalb der Grundbetreuung oder auch der betriebsspezifischen Betreuung zu erbringen?

Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. den Betriebsarzt/die Betriebsärztin erfolgt hinsichtlich Umfang und Aufgaben auf der Rechtsgrundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". § 5 dieser Vorschrift regelt, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dem Unternehmer (Arbeitgeber) ...

Stand: 09.09.2017

Dialog: 30233