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Gibt es rechtliche Grundlagen bzw. Erfahrungswerte zur Unterstellung von arbeitsmedizinischem Hilfspersonal?

an fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal delegieren.Die Betriebsärztin/der Betriebsarzt ist für die ordnungsgemäße Auswahl, Anleitung und Überwachung der Person, an die er Leistungen delegiert, verantwortlich und die Gesamtverantwortung für die Erledigung der betriebsärztlichen Leistung liegt weiterhin bei der Betriebsärztin/beim Betriebsarzt. Erbringen nichtärztliche Personen delegierte ...

Stand: 25.04.2022

Dialog: 43629