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Wie ist die fachliche und disziplinarische Zuordnung von Betriebsärzten geregelt?

unterstellt sind.Die Zuständigkeit für die Überwachung der ordnungsgemäßen Anbindung liegt bei den staat-lichen Arbeitsschutzbehörden, da die DGUV Vorschrift 2 keine Vorgaben der Unfallversicherungsträger in Bezug auf die organisatorische Einbindung der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in den Betrieb enthält.2.2.14 Frage zu § 8 Abs. 2 ASiG – Anbindung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...

Stand: 25.08.2022

Dialog: 43562