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Muss bei der Betreuung durch einen arbeitsmedizinischen Dienst ein ausgebildeter Arzt die Unternehmen persönlich besuchen/die Begehungen begleiten, oder kann das auch ein wie auch immer ausgebildeter Fachmensch (!!) sein, der dann einem Arzt berichtet?

sowie der Organisation der “Ersten Hilfe” im Betrieb ergeben können. Daneben formuliert § 3 ASiG u.a. ganz konkrete Aufgaben, bspw.:regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätte und Mitteilung festgestellter Mängel,Maßnahmenvorschläge an den Arbeitgeber bzw. sonstige verantwortlich benannte Personen inkl. Hinwirken auf Maßnahmenumsetzung,die Untersuchung und Auswertung der Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen ...

Stand: 30.07.2020

Dialog: 43196