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Muss der Betriebsarzt bei der Anzeige einer Berufskrankheit die persönlichen Daten der Beschäftigten an den Arbeitgeber weiterleiten oder besteht hier die ärztliche Schweigepflicht?

auf die Tätigkeit der/des Beschäftigten bestehen. Möchten die Beschäftigten nicht, dass diese Basisinformationen an den Arbeitgeber weitergegeben werden, so hat die Ärztin/der Arzt dies zu respektieren. Wenn es sich hierbei um eine vorgeschriebene Untersuchung handelt, so kann die/der Beschäftigte allerdings nicht in dem Arbeitsbereich, auf den sich die Untersuchung bezieht, eingesetzt werden.Näheres dazu ...

Stand: 15.08.2025

Dialog: 44152