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Muss der Betriebsarzt bei der Anzeige einer Berufskrankheit die persönlichen Daten der Beschäftigten an den Arbeitgeber weiterleiten oder besteht hier die ärztliche Schweigepflicht?

zulässigerweise Patientendaten von der Ärztin/ vom Arzt, dürfen diese Stellen die Daten nur für den jeweiligen Zweck nutzen, für den sie die Daten erhalten haben.Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), ist die Ärztin/ der Arzt gem. §§ 201- 203 SGB VII gesetzlich verpflichtet, dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) Auskunft zu erteilen.Die ...

Stand: 15.08.2025

Dialog: 44152