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Müssen zusätzliche "Teilzeit"-Fachkräfte für Arbeitssicherheit an die zuständige Berufsgenossenschaft gemeldet werden?

. Zu beachten ist, wenn der Arbeitgeber eine leitende Fachkraft bestellt, so unterstehen die anderen "Teilzeit" -Fachkräfte dieser leitenden Fachkraft (s. § 8 Abs. 2 ASiG). Die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit ist also Vorgesetzter seiner Fachkollegen. Die Unterschiede zwischen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und der leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit bestehen ausschließlich ...

Stand: 16.12.2014

Dialog: 11104