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Macht es Sinn, bei mehreren Aufgaben eine bestehende Beauftragung als Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend anzupassen, weil man nicht für alle Aufgaben 100 % der Arbeitszeit einsetzen kann?

, die nicht im gesetzlichen Aufgabenkatalog des § 6 ASiG bzw. der DGUV Vorschrift 2 enthalten sind, übertragen werden. Die Übertragung zusätzlicher Aufgaben kann aus betrieblicher Sicht notwendig sein, wenn die gesamte zu erbringende Einsatzzeit geringer als die Jahresarbeitszeit ist (i.d.R. 1.600 Stunden). Solche Fachkräfte nehmen in kleinen und mittleren Betrieben vielfach gleichzeitig betriebliche Führungsaufgaben wahr ...

Stand: 22.01.2019

Dialog: 42556