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Müssen die externen Berater (Betriebsärztin/ Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit) den Arbeitgeber über neue oder geänderte Vorschriften informieren?

Ja, dies gehört zu den Aufgaben der externen Berater. Die dafür aufgewendete Zeit kann auf die Grundbetreuung angerechnet werden. Ein bestimmter Zeitabstand ist nicht definiert. Dies haben die handelnden Personen individuell festzulegen.Die unter die Grundbetreuung fallenden Aufgaben werden im Abschnitt 2 der Anlage 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte ...

Stand: 01.03.2024

Dialog: 23714