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Besteht die Möglichkeit als Nicht-Ingenieur, -Techniker, oder -Meister eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit zu absolvieren?

Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die die Anforderungen des § 7 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erfüllen. Hiernach muss der Sicherheitsingenieur berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker o ...

Stand: 15.02.2017

Dialog: 4225