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Müssen Werksvertragsfirmen, die ihren Hauptsitz im Ausland haben, aber in Deutschland arbeiten, auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit haben?

sind die Experten im Arbeits- und Gesundheitsschutz, die die Verantwortlichen vor Ort unterstützen müssen. Weitere Anforderungen an die Fachkräfte entnehmen Sie bitte den §§ 3 und 6 aus dem ASiG. Des Weiteren ist auch eine arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung entsprechend den §§ 5 und 6 ArbSchG durchzuführen und zu dokumentieren. Hierbei ist auch die Unterstützung der Fachkräfte ...

Stand: 12.07.2023

Dialog: 6553