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Ist es zulässig, dass eine Sicherheitsfachkraft Erlaubnis- oder Freigabescheine für Arbeiten mit Nicht Ex-Geräten und Versuchseinrichtungen in Ex-Bereichen genehmigt oder verantwortlich unterschreibt?

Nein. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in ihrer Funktion beratend tätig.Der Anhang I Nr. 1.4 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung gibt vor, dass in Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, bei besonders gefährlichen Tätigkeiten und bei Tätigkeiten, die durch eine Wechselwirkung mit anderen Tätigkeiten Gefährdungen verursachen ...

Stand: 03.01.2023

Dialog: 42752