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Macht es Sinn, bei mehreren Aufgaben eine bestehende Beauftragung als Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend anzupassen, weil man nicht für alle Aufgaben 100 % der Arbeitszeit einsetzen kann?

zu Erfüllung dieser zusätzlichen Aufgaben erforderliche Zeit darf allerdings nicht auf die Einsatzzeit angerechnet werden.Sollten Sie neben der Aufgabe als Fachkraft für Arbeitssicherheit auch noch weitere Aufgaben zu übernehmen haben, ist es aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht im Vorfeld die Aufgabe des Arbeitgebers, im Rahmen der Erfüllung der DGUV Vorschrift 2 schriftlich zu klären, welche ...

Stand: 22.01.2019

Dialog: 42556

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