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Wie ist das Benachteiligungsverbot des § 8 ASiG zu verstehen?

hinzunehmen haben, die mit einer Schlechterfüllung ihrer Aufgaben verbunden sind.  Wird das Verbot des § 8 nicht eingehalten, haben die Betroffenen einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch. § 8 Abs. 1 Satz 2 ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB. Ein Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Satz 2 kann deshalb einen Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung auslösen.   Zur Durchsetzung des § 8 Abs ...

Stand: 16.12.2014

Dialog: 10226