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Wie werden Leiharbeiter bei der Berechnung der Einsatzzeit von Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt berücksichtigt

sind. Der Verleiher ist daneben als Arbeitgeber bei der für den Bereich „Arbeitnehmerüberlassung“ zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger, der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), versichert. Der Arbeitgeber (Verleiher) muss bei der Ermittlung der Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit die von ihm zur Arbeitnehmerüberlassung vorgesehenen oder überlassenen Leiharbeitnehmer ...

Stand: 16.12.2014

Dialog: 3110