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Ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit in beratender Funktion auch für Besucher zuständig?

von Fluchtwegen und Notausgängen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung der Höchstzahl der Personen und des Anteils an ortsunkundigen Personen zu ermitteln und festzulegen ist (ASR A2.3 - Abschnitt 5 Anordnung, Abmessungen). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist aber in ihrer Funktion nicht für die Besucher einer Versammlungsstätte verantwortlich. Dieser Sachverhalt ...

Stand: 16.12.2014

Dialog: 16055