Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Habe ich als Fachkraft für Arbeitssicherheit während Mutterschutz und Elternzeit noch Pflichten oder Verantwortlichkeiten im Betrieb?

die sicherheitstechnische Betreuung noch gewährleistet ist.Konkret bedeutet dies in dem von Ihnen geschilderten Fall, dass der Arbeitgeber für die Zeit (ab Beginn des Mutterschutzes) Regelungen für eine anderweitige sicherheitstechnische Betreuung treffen muss.Mit Ihrem Arbeitgeber sollten Sie darüber sprechen, wie lange Sie beabsichtigen Elternzeit in Anspruch zu nehmen, damit er nötige Entscheidungen zum Gewährleisten ...

Stand: 19.10.2021

Dialog: 8104