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Inwieweit ist eine extern bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit, die vom Auftraggeber zur Projektbetreuung sowie zur Kontrolle der beauftragten Fremdfirmen eingesetzt wurde, berechtigt oder befugt, Anforderungen an die Auswahl und Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bei den beauftragten Fremdfirmen vorzugeben?

Befugnis gilt ausschließlich für die Durchsetzung der auf der Baustelle bzw. im Projekt festgelegten Mindestanforderungen des Auftraggebers. Darüber hinaus kann die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Empfehlungen hinsichtlich der PSA der Fremdfirmen und deren Nachunternehmer aussprechen. ...

Stand: 09.09.2026

Dialog: 44284