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Lässt sich ein generelles Verbot für das Aufstellen von Kerzen, Teelichtern, Gestecken während der Advents-/Weihnachtszeit begründen?

. Ausgenommen sind explosionsgefährdete Bereiche, aber die stehen hier nicht zur Diskussion.Bei einem Verbot müsste sich der Arbeitgeber auf sein Direktions- bzw. Hausrecht stützen. In diesem Zusammenhang möchten wir auf die VdS-Richtlinie 2000 "Leitfaden für den Brandschutz im Betrieb" hinweisen.Wir empfehlen, die Beschäftigten unter Einbeziehung der genannten Informationsquellen über die von advents ...

Stand: 26.11.2024

Dialog: 4855