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Sind Pinnwände (Kork) auf den Fluren (Fluchtwege) in dem Bürogebäuden zulässig?

Pinnwände aus Kork, mit angeheftetem Papier, sind in Fluchtwegen zulässig. Gleiches gilt für Tapeten aus brennbarem Material. Die Brandlast ist so gering, daß diese keine Rolle spielt. Zusätzlich ist eine Brandübertragung auf diese Pinnwände sehr unwahrscheinlich. Es gibt keine Vorschrift, die diese Frage ausdrücklich regelt. Die hier angegebene Verfahrensweise wird seit vielen Jahren ...

Stand: 05.07.2016

Dialog: 26969