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Gibt es eine Pflicht zur Durchführung von Brandschauen und Brandschutzübungen?

, oder - bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion in diesem Gebäude oder in dieser Einrichtung eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind.Je nach Risiko ist die Brandverhütungsschau spätestens alle sechs Jahre durchzuführen. Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Gebäuden sind verpflichtet, die Brandverhütungsschau zu dulden (§ 44 BHKG). Für die Durchführung ...

Stand: 08.11.2023

Dialog: 1295