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Nach welcher Rechtsgrundlage müssen Flächen für die Feuerwehr schneefrei gehalten werden?

zum Brandschutz sind auch der DGUV Information 205-001 "Betrieblicher Brandschutz in der Praxis" zu entnehmen. Auch die DIN 14090 - Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken fordert, dass Feuerwehrflächen von Schnee und Eis freizuhalten sind.In welchem Umfang betriebliche Flächen für die Feuerwehr schnee- und eisfrei gehalten werden müssen, ist grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 16.04.2023

Dialog: 12815