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Wer darf eine baurechtlich geforderte Brandschutzordnung erstellen? Welche Qualifikation ist erforderlich zur Erstellung eines Flucht- und Rettungs- bzw. Evakuierungsplans?

der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt."Weitere Erläuterungen zum Thema bietet die DGUV ...

Stand: 10.04.2018

Dialog: 23568