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Wer ist für den Brandschutz in Bürogebäuden, Industriegebäuden und Versammlungsstätten verantwortlich?

Werden durch einen Arbeitgeber in einer Arbeitsstätte Beschäftigte beschäftigt, ist arbeitsschutzrechtlich immer der Arbeitgeber bzw. Unternehmer der Beschäftigten in dem Gebäude verantwortlich. Dieser kann für das Gebäude Eigentümer oder Mieter sein. Dem Arbeitgeber obliegen daraus Pflichten, seinen Betrieb organisatorisch zu leiten und geeignete Maßnahmen zum Schutz seiner Beschäftigten ...

Stand: 17.01.2019

Dialog: 10459