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Wo ist geregelt, dass ein sogenannter Feuererlaubnisschein bei funkenerzeugenden Arbeiten vor Beginn auszufüllen ist?

2.26.In der DGUV Information 213-718 "Verpackungstief- und Flexodruck mit Lösemittelfarben" findet sich unter Ziffer 5.3.2 "Maßnahmen des sekundären Explosionsschutzes" die folgende Vorgabe:"Für Arbeiten, die Zündquellen mit sich bringen können (z. B. Reinigungs-, Instandhaltungs-, Montage- oder ähnliche Tätigkeiten), sind Verfahren zur Genehmigung von Schweiß-, Schleif- und Trennarbeiten ...

Stand: 24.08.2022

Dialog: 24596