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Wer ist für den Brandschutz in Bürogebäuden, Industriegebäuden und Versammlungsstätten verantwortlich?

oder Sonderbauverordnung sollten daher im direkten Kontakt mit der zuständigen Baubehörde geklärt werden.Zu Versammlungsstätten ist auch die DGUV Information 215-310 „Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen“ interessant. Dort findet sich zu dem Veranstalter und dem Betreiber folgende Definition:"Der Veranstalter ist für alle sicherheitsrelevanten, organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Abläufe ...

Stand: 17.01.2019

Dialog: 10459