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Ist es Pflicht, dass es für jeden Betrieb einen Feuerwehrplan gibt?

Der Begriff "Feuerwehrplan" ist ein Begriff des Baurechts, der in DIN 14095 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen" normiert ist.Diese Norm kann im Baurecht und im Baugenehmigungsverfahren von Seiten der Baubehörde Anwendung finden. Auf die diesbezüglichen Ausführungen unter Ziffer 2.14 der Hinweise zum vorbeugenden Brandschutz des Instituts für Feuerwehr NRW - IdF www.idf.nrw.de/service/downloads ...

Stand: 23.01.2023

Dialog: 14521