Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Wo ist geregelt, dass ein sogenannter Feuererlaubnisschein bei funkenerzeugenden Arbeiten vor Beginn auszufüllen ist?

2.26.In der DGUV Information 213-718 (bisher: BGI 790-018) "BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung - Verpackungstief- und Flexodruck mit Lösemittelfarben" findet sich unter Ziffer 5.3.2 "Maßnahmen des sekundären Explosionsschutzes" die folgende Vorgabe:"Für Arbeiten, die Zündquellen mit sich bringen können (z. B. Reinigungs-, Instandhaltungs-, Montage ...

Stand: 24.08.2020

Dialog: 24596