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Welche Prüffristen gelten für Feuerschutztüren?

Prüfpflichten von Feuerschutztüren sind in der Regel dem Zulassungsbescheid bzw. den Herstellerunterlagen zu entnehmen. Weitere Anforderungen können sich auch aus dem Baurecht der Länder ergeben. Hierzu können wir keine Aussage treffen. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Türen und Tore unterliegen weiteren Prüfanforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht g ...

Stand: 25.03.2024

Dialog: 2219