Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Müssen Brandschutz- und Rauchschutztüren mit einer Prüfplakette der jährlichen Prüfung gekennzeichnet sein, oder reicht eine Protokollierung der durchgeführten Prüfung aus?

. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen)."Generell ist ein Prüftermin-Aufkleber auf einer Brandschutztüre oder -tor aus dem Arbeitsschutzrecht nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch sinnvoll.Wichtig ist, dass die jährlichen Prüfprotokolle des Prüfdienstes immer greifbar und zuzuordnen sind. Eine Prüfplakette kann im Kontroll- oder Schadenfalles sehr ...

Stand: 25.06.2024

Dialog: 43963