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Gibt es die Verpflichtung, Brandschutztüren in Gebäuden nachzurüsten?

in der Arbeitsstätte befinden, b. in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein. Türen von Notausgängen müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig. Die nötigen Brandabschnitte richten sich nach den baurechtlichen Bestimmungen (Bauordnung NRW – BauO NW).  Grundsätzlich genießen baurechtlich genehmigte Gebäude Bestandsschutz, falls sie den zur Zeit ...

Stand: 11.09.2015

Dialog: 4281