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Ist in einer Vorschrift geregelt, ob und wieviele Bergetücher in Krankenhäusern und Pflegeheimen vorzuhalten sind?

der öffentliche Rettungsdienst seine Aufgabe am Ort des Geschehens durchführen kann, sind keine weiteren Transportmittel bereit zu stellen. Sofern dieser Ort mit Krankentragen nicht zugänglich ist, müssen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung geeignete Transportmittel, z. B. Rettungstücher, Krankentransport-Hängematten oder Schleifkörbe, vorgehalten werden. In der DGUV Information 204-022 (bisher: BGI/GUV-I ...

Stand: 11.09.2015

Dialog: 22637