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Unterliegen Altenpflegeheime nicht mehr der Brandschaupflicht, weil die Krankenhausbauverordnung aufgehoben ist?

/Bauen/Pflege-_und_Betreuungseinrichtungen/index.php).  Nach § 10 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (PrüfVO NRW) sind Einrichtungen mit Räumen für Pflege- und Betreuungsleistungen von mehr als insgesamt 1600 m² Bruttogrundfläche in einem Gebäude von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Zeitabständen von höchstens 6 Jahren ...

Stand: 11.09.2015

Dialog: 15126