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Unterliegen Altenpflegeheime nicht mehr der Brandschaupflicht, weil die Krankenhausbauverordnung aufgehoben ist?

Die Krankenhausbauverordnung NRW ist am 31. Dezember 2009 durch Fristablauf außer Kraft getreten (Vergl. § 42 KhBauVO). Regelungen zum Brandschutz von Alten- und Pflegeheimen sind u.a. in Sonderbauvorschriften wie der Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen enthalten (http://www.mbwsv.nrw.de/service/downloads ...

Stand: 11.09.2015

Dialog: 15126