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Sind die Wandhydranten nach Industriebaurichtlinie ausreichend, oder müssen zusätzlich die Feuerlöscher nach ASR A2.2 vorgehalten werden?

. dass das Arbeitsschutzrecht durchaus weitergehende Anforderungen stellen kann, welche einzuhalten sind. Umgekehrt gilt dies genauso. Kenntlich wird dies im § 3 Abs.4 ArbStättV, wonach Anforderungen aus anderen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Bauordnungsrecht, unberührt bleiben.In diesem Fall stellen somit die Wandhydranten die Mindestanforderung nach der Industriebaurichtlinie dar. Hinzu kommen die Feuerlöscher gemäß ...

Stand: 29.10.2021

Dialog: 21148