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Gibt es eine Umsetzungsfrist zur ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"? D.h. muss ich meine bestehende Berechnung der Löschmittel neu durchführen?

einem Löschvermögen von mindestens 6 LE. Die ASR A2.2 ist mit ihrer Verkündung vom November 2012 umzusetzen. Eine spezielle Übergangsfrist ist uns nicht bekannt. Bei der ASR A2.2 handelt es sich um staatliches Recht, welches im Bedarfsfall höher anzusehen ist als das berufsgenossenschaftliche Regelwerk und somit Vorrang hat. Der Arbeitgeber kann nach der ASR eine andere Lösung wählen, mit dieser muss er mindestens ...

Stand: 18.09.2015

Dialog: 21941