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Welche Möglichkeit habe ich als Sicherheitsfachkraft, wenn der Vermieter nicht die erforderlichen Feuerlöscher bereitstellt?

-BGB- angewendet werden: Der Vermieter hat die vermietete Sache dem Mieter in einem zu vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. "Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter ...

Stand: 04.10.2019

Dialog: 6693