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Kann in Verkaufsstätten bei Sprinkleranlagen auf eine netzunabhängige Versorgung der Sprinklerpumpe durch Notstromdiesel verzichtet werden?

In NRW sind in Verkaufsstätten Sprinkleranlagen erforderlich. Diese Forderungen finden sich aktuell in der Sonderbauverordnung NRW in den §§ 76 und 77 (vormals in § 18 der Verkaufsstättenverordnung). In bestimmten Fällen sind Ausnahmen möglich. Hat die Sprinkleranlage mehr als 5.000 Sprinkler, dann ist sie - genauso wie die anderen Sicherheitseinrichtungen (Notbeleuchtung ...

Stand: 15.09.2015

Dialog: 3923