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Muss der Unterweiser für die Unterweisung/Handhabung von Feuerlöschern einen Sachkundenachweis haben?

und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass derjenige, der Unterweisungen durchführt, über die erforderliche Sachkunde verfügt.Voraussetzung für die Sachkunde sind betriebsbezogene Kenntnisse der DGUV Information 205-001 (bisher: BGI 560) "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" https://publikationen.dguv.de .Auf die Informationen der DGUV Information 211 ...

Stand: 17.09.2015

Dialog: 12305