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Welche Möglichkeit habe ich als Sicherheitsfachkraft, wenn der Vermieter nicht die erforderlichen Feuerlöscher bereitstellt?

unverzüglich anzuzeigen" (§ 536c BGB). Für eine verbindliche rechtliche Bewertung der Situation sollte eine entsprechende Anfrage direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe bzw. entsprechend autorisierte Stellen gerichtet werden. Dabei sind entsprechende Regelungen zur Mietsache im Mietvertrag und den Nutzungsbedingungen zu prüfen. ...

Stand: 04.10.2019

Dialog: 6693